Zuzahlung_Krankenfahrt

Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse  für Ihre Fahrt zur Behandlung?

Fahrtkosten zu einer Behandlung werden von der Krankenkasse übernommen, wenn die Fahrt aus medizinischen Gründen notwendig ist. Das trifft in jedem Fall auf Rettungsfahrten und auf Fahrten für Leistungen, die stationär erbracht werden, zu, in bestimmten Fällen auch auf Fahrten zum Arzt oder zu einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus.


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Quelle: medical-tribune.de

Foto: sanofi-aventis

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